Die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen wird bei gesetzlich Versicherten bei kombiniert kieferorthopädisch-chirurgischer Behandlungnotwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten erfolgt die Kostenübernahme in der Regel über die Versicherung. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweils gewählten Tarifoption ab.
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