Kieferorthopädin Dr. A. Markula-Liegau, Hersbruck bei Nürnberg - moderne Zahnspangen ohne Zähne ziehen | ganzheitliche Kieferorthopädie | moderne Behandlungsmethoden
Die Ausbildung zum Kieferorthopäden umfasst das 5-jährige Studium und den Abschluss im Fach Zahnmedizin. Als approbierter Zahnmediziner erfolgt dann die 4-jährige Weiterbildung zum Facharzt für Kieferorthopädie. In der Regel ist sie in zwei Abschnitte gegliedert: ein allgemein-zahnärztliches Jahr und eine dreijährige fachspezifische Weiterbildung. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt schließt mit einer Prüfung vor einer unabhängigen Kommission der Zahnärztekammer ab, die u.a. mit Universitätsprofessoren besetzt ist.
Erste kieferorthopädische Maßnahmen können bei einem vorzeitigem Verlust von Milchzähnen schon im Kleinkindalter erforderlich werden. Dann ist das Offenhalten der entstandenen Lücke mit einer abnehmbaren Spange (Platzhalter) sinnvoll, um Spätschäden zu verhindern. Zu den Frühbehandlungen zählen ausserdem der Kreuzbiss und extreme Frontzahnstufen. Die Beseitigung des Daumenlutschens mit Hilfe eines Lutschkalenders kann ebenfalls schon vor Schulanfang notwendig werden. In dieser Phase ist häufig das Mitwirken des Logopäden erforderlich.
Die überwiegende Mehrheit aller kieferorthopädischen Behandlungen beginnt etwa im Alter von 9-10 Jahren. Dann ist in den meissten Fällen der optimale Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn gegeben.
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass die bleibenden Zähne schon alle durchgebrochen sein müssen. Dies ist nicht der Fall. Oft ist bei Kindern- und Jugendlichen das Wachstum für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung grundlegend. Wartet man auf den Durchbruch aller bleibenden Zähne, kann der günstige Zeitpunkt für manche Behandlungen schon vorüber sein.
Die kieferorthopädische Behandlungen ist in allen Altersgruppen möglich und sinnvoll. Was in der Jugend versäumt wurde, lässt sich heute auch im Alter noch nachholen. Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen und Fehlstellungen lassen sich korrigieren. Selbst parodontal geschwächte Zähne erhalten mit einer kieferorthopädischen Behandlung mehr Stabilität und Halt im Knochen durch die Korrektur von Fehlbelastungen und optimierte Hygienefähigkeit.
Neue Methoden erlauben eine kieferorthopädische Therapie mit wenig bis keinerlei Einschränkung in Ästhetik, Komfort und Lebensqualität.
Besonders Erwachsene können von dieser Entwicklung profitieren: ob durchsichtige Brackets, Lingualtechnik oder transparente Schienen, die ästhetische Kieferorthopädie bietet heute ungeahnte neue Möglichkeiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung darf die Behandlungskosten für Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht übernehmen, selbst wenn es medizinische Gründe dafür gibt, wie zum Beispiel eine eingeschränkte Kaufunktion oder die Vermeidung von Zahnersatz. Eine Ausnahme bilden extreme Fehlstellungen der Kiefer, die nur auf operativem Weg korrigiert werden können. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die erforderliche kieferorthopädische Behandlung und die Operation. Für Behandlungen, die nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören, bieten wir individuelle Ratenzahlungen an, sodass der Wunsch nach schönen Zähnen für jeden realisierbar wird.
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind in Deutschland das befundbezogene Einteilungsschema zur Einstufung des Behandlungsbedarfs im Rahmen des kieferorthopädischen Indikationssystems. Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne (Zahn- und/oder Kieferfehlstellung) vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen seine gesetzliche Krankenkasse (GKV) hat. Hierzu stuft er den Befund in einen der fünf Behandlungsbedarfsgrade ein. Die Krankenkassen übernehmen Leistungszahlungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5. Die Behandlungskosten bei Grad 1 und 2 werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kassenleistungen zu 100%.
Um eine gute Mitarbeit zu gewährleisten, werden Patienten und Eltern an den Behandlungskosten mit einem Eigenanteil von 20% beteiligt (10% für das zweite und jedes weitere Kind in laufender Behandlung). Diese sogenannten Quartalsrechnungen werden jeweils zum 31.03./31.06./31.09./31.12. in Rechnung gestellt. Bitte bewahren Sie ihre Quartalsrechnungen in einer Mappe gut auf. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung, stellen wir eine Abschlussbescheinigung nach § 29 SGB V aus. Diese reichen Sie dann zusammen mit den gesammelten Quartalsrechnungen für die Erstattung der Eigenanteile bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet somit bei guter Mitarbeit den Patientenanteil zurück.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Patienten können aber auch bequemere oder ästhetisch günstigere Methoden in Anspruch nehmen. Diese sind mit einem erhöhten Einsatz für den Behandler verbunden; zum Beispiel für zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, superelastische Drähte, Bracketumfeldversiegelungen, besondere Behandlungsmethoden und -apparaturen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch können Sie sich für individuelle Zusatzleistungen entscheiden. Diese gehören nicht zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dazu bieten wir unseren Patienten individuelle Ratenzahlungen an. Uns ist die persönliche Entscheidungsfreiheit jedes Patienten wichtig und behandeln sie auf Wunsch auch auf der Grundlage der Basisleistungen ihrer Krankenkasse.
Sie können dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand in unserer Praxis so gering wie möglich zu halten, damit wir unsere volle Aufmerksamkeit auf die Behandlung unserer Patienten richten können:
Der Einzug erfolgt erst 4 Wochen nach Rechnungsversand, obwohl die Rechnungsbeträge sofort fällig sind.
Sie sparen sich Arbeit und Kosten durch Wegfall der Überweisung.
Sie haben dabei kein Risiko, da Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können.
Normalerweise dauert eine kieferorthopädische Behandlung ca. 3-4 Jahre. Zähne dürfen nur langsam in einem biologisch optimalen Kräftebereich bewegt werden. Oftmals nutzt man auch das Knochenwachstum und die Entwicklung. All das braucht Geduld und Zeit. Dafür hat man dann schöne Zähne ein Leben lang...
Selbstverständlich! 70% aller Jugendlichen haben heutzutage eine kieferorthopädische Behandlung. Ihr seid also keine Ausnahme. Und lieber ein Kuss mit Zahnspange als mit ungepflegten, schiefen Zähnen. Mediziner der Akademie für Zahnheilkunde in Chicago haben ausserdem herausgefunden, daß Küssen die Speichelbildung anregt.
Die im Speichel enthaltenen Mineralien Kalzium und Phosphor stärken den Zahnschmelz und schützen die Zähne. Probiert es einfach aus!
Bei abnehmbaren Zahnspangen gewöhnt euch langsam an das Gerät und steigert die Tragezeit schrittweise. Dann gelingt euch die Eingewöhnung ganz leicht.
Bei festen Zahnspangen setzen wir hochwertige Sensitiv-Bögen ein. Diese in den USA gefertigten Spezialbögen aus der Weltraumtechnologie werden durch die eigene Körperwärme aktiviert und bewirken durch ihre äusserst geringe Kraftabgabe schmerzfreie Zahnverschiebungen in kurzer Zeit. Besonders empfindsame Patienten können durch Kühlen der Bögen im Mund ( z.B. mit Eis oder kaltem Wasser) die Kraft selbst bestimmen und so bei Bedarf reduzieren. Nach den ersten 2-3 Tagen haben sich die Zähne an die Zahnspange gewöhnt und ihr merkt kaum noch etwas. Sollten die Brackets an der Mundschleinhaut reiben, können diese mit Schutzwachs abgedeckt werden, welches ihr von uns jederzeit zur Verfügung gestellt bekommt.
Zur täglichen Reinigung empfehlen wir das Abbürsten mit Zahnbürste und Zahnpasta. Besonders gut eignen sich auch Prothesenzahnbürsten. Besonders die Vertiefungen, Drähte und Schrauben solltest Du sorgfältig putzen. Hier bilden sich sonst hartnäckige Ablagerungen und Bakterienansammlungen. Nach dem Putzen solltest Du die Zahnspange mit klarem Wasser abspülen und in der Spangenbox aufbewahren. In unserer Praxis können in einem professionellen Spezialbad die Zahnspangen intensiv und gründlich gereinigt werden. Das ist Zahnspangenpflege mit System!
Die Zahnspange ist eine individuell angefertigte Apparatur. Die Herstellung ist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Zahnspange gut pflegst und sorgfältig behandelst. Wir schenken Dir zu Beginn der Behandlung eine Spangenbox. Bitte bewahre Deine Zahnspange gut geschützt darin auf, wenn Du sie nicht im Mund trägst. Wickele sie auf keinen Fall in ein Taschentuch oder Serviette ein oder stecke sie auch nicht einfach so in die Hosentasche. Falls doch eine Reparatur oder sogar Neuanfertigung erforderlich wird, muss bei der Krankenkasse die zusätzlich entstandenen Material- und Laborkosten beantragt werden.
Du musst Dir jetzt mehr Zeit für die Zahnpflege nehmen. 10 bis 15 Minuten solltest Du morgens und abends dafür einplanen. Um die Brackets und Bögen setzen sich vermehrt Speisereste und Beläge fest. Werden diese Verschmutzungen nicht gründlich entfernt, kommt es zu Zahnfleischentzündungen, Entkalkungen und im schlimmsten Fall sogar zu Karies. Deshalb nimm Dir für die Reinigung genügend Zeit: Mit der Hand- oder elektrischen Zahnbürste werden erst die Zahnaussen- und -innenseiten sowie die Kauflächen gründlich geputzt. Achte darauf, dass besonders der Übergang vom Zahn zum Zahnfleischrand sauber ist. Spüle kräftig mit Wasser aus, damit keine Reste im Mund bleiben. Mit einer Interdentalbürste putzt Du nun die Zwischenräume. Wenn Du eine elektrische Zahnbürste besitzt, kannst Du dafür den Interspace-Aufsatz von Oral-B verwenden. Zum Abschluss spülst Du mit einer antibakteriellen Mundspüllösung (z.B. Meridol) den Mund kräftig aus. Benutze ausserdem regelmässig 1-2mal wöchentlich Elmex Gelee zur Zahnschmelzhärtung.
Die feste Zahnspange selbst schädigt die Zähne nicht. Eine gründliche Reinigung und Pflege zu Hause, verbunden mit den intensiven Schutzmassnahmen in unserer Praxis gewährleisten ein strahlendes Lächeln.
Zeitlich besonders aufwendige Behandlungen wie das Einsetzen und Entfernen der festen Zahnspange können nur vormittags durchgeführt werden, um den Behandlungsablauf nachmittags nicht zu blockieren. Weitere reguläre Kontrolltermine erfolgen nachmittags.
Zum Glück gibt es in der Kieferorthopädie selten Notfälle.
Falls es Probleme mit der lockeren Zahnspange gibt, einfach die Spange absetzen und nach dem Wochenende oder den Ferien einen Termin bei uns vereinbaren.
Sollte sich an der festen Zahnspange eine Druckstelle gebildet haben oder ein Drahtende stören, so kannst Du mit dem Schutzwachs diese Stelle abdecken. Falls sich ein Bracket oder Band gelöst haben sollte, kannst Du es mit dem Schutzwachs fixieren. Vereinbare dann umgehend einen neuen Termin nach dem Wochenende oder den Ferien.
Mit ein bisschen Übung erlernt man trotz der Brackets schnell den Umgang mit dem Instrument. In manchen Fällen kann das Einsetzen eines Lippenschutzes sinnvoll sein. Sprechen Sie uns bei Bedarf darauf an.
Nach der aktiven Phase der Zahnbewegung schliesst sich die sogenannte Stabilisierungsphase (Retentionsphase) an. Würde man das Ergebnis nicht mit Hilfe von abnehmbaren Spangen und Retainern halten, würden sich die Zähne in ihre alte Position zurückbewegen.
Festsitzende Retainer sind an die Innenfläche der Zähne geklebte schmale Drähte, die ein Zurückwandern der Zähne in ihre alte Stellung verhindern. Sie werden nach dem Entfernen der festen Zahnspange eingesetzt und sichern so langfristig den Behandlungserfolg.
Nach Beendigung der Stabilisierungsphase und erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung schicken wir Ihnen zum Quartalsende eine Abschlussbescheinigung nach § 29 SGB V zu. Diese reichen Sie zusammen mit den gesammelten Quartalsrechnungen bei der Krankenkasse ein. Die Erstattung des Patienteneigenanteils erfolgt dann in den nächsten Tagen durch ihre Krankenkasse.
Die Entfernung der Weisheitszähne ist nicht grundsätzlich bei jedem Patienten notwendig. Wenn der Platz ausreichend ist, können die Weisheitszähne durchaus als vollwertige Zähne belassen werden. Eine regelmässige Kontrolle durch den Kieferorthopäden oder Zahnarzt ist zu empfehlen.
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