Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten erfolgt die Kostenübernahme in der Regel über die Versicherung.
Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweils gewählten Tarifoption ab.
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